- Bislang hatten wir ein Gesetz zur Abwehr von Gefahren, die von Hunden ausgehen, das sogenannte „Gefahrhundegesetz“! Vom 01. Januar 2016 gibt es ein neues Gesetz, das Hundegesetz. Gesetze lesen sich immer schwierig, daher möchten wir Ihnen das Wichtigste hier erläutern.
- Alle Hundehalter müssen ihren Hund mit einem Chip kennzeichnen und eine Haftpflichtversicherung nachweisen. (Bei der Versicherungspflicht gibt es Ausnahmen)
- Es gibt keine Rasselisten mehr! Waren vorher bestimmte Hunderassen und deren Mischlinge per se als gefährlich eingestuft, so sind jetzt erst einmal alle Hunde gleich und nicht gefährlich. Die bis 31.12.2015 aufgrund der Rasse eingestuften Hunde werden zum 01.01.2016 zurückgestuft.
- Wie beim alten Gesetz können Hunde bei bestimmten Vorfällen als gefährlich eingestuft werden. Wenn ein Hund ein Tier beißt oder verletzt, wenn er wildert oder Tiere hetzt, wenn er Menschen in gefahrdrohender Weise anspringt oder beißt. In allen Fällen wird individuell, auch mit Hilfe von Fachleuten, entschieden, ob eine Einstufung vorgenommen wird.
- Ist ein Hund eingestuft, so muss der Hundehalter eine behördliche Genehmigung haben. Wie beim alten Gesetz: pers. Eignung, polizeiliches Führungszeugnis, Versicherung und Chipkennzeichnung mussen so und so vorhanden sein, Sachkundenachweis bestehend aus einem Theorieteil und Praxisteil (Der Praxisteil ist neu). Der Hund muss einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden (Das blaue Halsband entfällt).
- Ist ein Hund aufgrund eines Vorfalles eingestuft worden, so kann er 1 Jahr nach Einstufung durch einen Wesenstest nachweisen, dass er durch entsprechende Erziehung nicht mehr gefährlich ist und wird von der maulkorbpflicht befreit. nach einem weiteren Jahr kann die Hund durch eine tierärztliche Begutachtung komplett zurück gestuft werden. Weitere Infos unter Hundegesetz Schleswig-Holstein .
- Das Hundegesetz ist ein Landesgesetz und gilt in ganz Schleswig-Holstein. Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabegebühr. Die Kommunen müssen jetzt auch den erhöhten Steuersatz für rassebedingt eingestufte Hunde auf den normalen Satz heruntersetzen.
- Mit Abschaffung der Rasselisten hat Schleswig-Holstein eines der modernsten Hundegesetze in Deutschland. Hoffen wir, dass die Hundehalter sorgfältig und achtsam mit ihren Hunden umgehen, sodass das Gesetz sich bewähren kann.
- Stand 22.09.17
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