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Vermittlungsbedingungen und -gebühren

Öffnungszeiten Tierheim

   

Aktuell haben wir keine allgemeinen Öffnungszeiten, Beratungen etc. finden grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

   
Ab Januar 2016

Die Hundehäuser bleiben für Besucher geschlossen. Die Hunde können in den Freilaufflächen angesehen werden. Für Interessenten erfolgt eine individuelle Beratung und ein  persönliches Kennlernen des Hundes.

Ausführliche Beratungsgespräche erfolgen ggf. auch nach vorheriger Terminabsprache außerhalb der Sprechzeiten.

Tiervermittlung

Sollten Sie sich entschlossen haben einem Tier aus unserem Tierheim ein schönes neues Zuhause zu geben, geht natürlich auch nach einer intensiven Beratung "Papierkram" los. Hunde können erst nach mehrmaligem Ausführen und Kennenlernen vermittelt werden. Jungkatzen werden aus Verhaltensgründen bis zum Alter von 6-7 Monate nur zu zweit oder zu einer vorhandenen Katze vermittelt. Das Tierheim ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Abgabevertrag mit Ihnen zu schließen, daher bringen Sie bitte am Abholtag genügend Zeit mit.

Näheres erfahren Sie in unserem Tierheim-Büro.

Wichtige Informationen über das Halten von Hunden in Kiel im Menüpunkt Informationen > Tierhaltung.

Vermittlungsgebühren

Die Vermittlungsgebühren richten sich nach den tierärztlichen Massnahmen die vorgenommen wurden. Wir berücksichtigen nur einen Teil der Tierarztkosten, die restlichen Unkosten  trägt der Tierschutzverein. Hunde sind gegen Staupe, Hepatitis, Leptispirose, Parvovirose, Zwingerhusten und Tollwut geimpft. Einige Hunde sind kastriert. Katzen sind gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen geimpft, teilweise besteht auch ein Impfschutz gegen Tollwut. Alle erwachsenen Katzen sind kastriert. Alle Hunde und Katzen sind gegen Parasiten behandelt und mit einem Microchip gekennzeichnet.

Alle Kaninchen sind gegen Myxomatose und Chinaseuche (RHD 1 + 2) geimpft, die Böcke, auch bei den Meerschweinchen, sind alle kastriert. Oft sind auch die weiblichen Kaninchen kastriert.

Alle Frettchen sind geimpft und kastriert.

Alle anderen Kleintiere Schutzgebühr ab 5 Euro ...

Tierärztliche Gebührenordnung - Beispiele

Stand 29.02.20

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