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Fundtiere – Wer ist eigentlich zuständig? | Fundtiere – Wer ist eigentlich zuständig? |
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Fundtiere unterliegen dem Fundrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
(§§ 965-984 BGB). Die Bestimmungen für Fundsachen sind für Tiere
entsprechend anzuwenden. Danach sind die Gemeinden grundsätzlich
verpflichtet, Fundtiere aufzunehmen und nach § 2 des Tierschutzgesetzes
artgerecht unterzubringen. Allerdings besteht für die Gemeinden die
Möglichkeit, diese Aufgabe an Dritte, wie etwa dem Tierschutzverein und
dem Tierheim zu übertragen. Für folgende Gemeinden ist das Kieler Tierheim zuständig:
Wenn das Tier von seinem Besitzer nicht abgeholt wird, sind die Kommunen verpflichtet für max. 28 Tage die Unterbringungskosten und die bis dahin anfallenden Tierarztkosten zu erstatten. Diese sind bei Hund und Katze nicht unerheblich, so dass wir nicht auf die Fundtierkostenerstattung verzichten können. Leider ist dieser bürokratische und manchmal aufwendige Weg nötig, um die Fundtiere korrekt im Tierheim aufnehmen zu können. Mit den oben genannten Kommunen rechnen wir jedes Tier einzeln ab, mit der Stadt Kiel haben wir einen Pauschalvertrag abgeschlossen. Wenn Sie ein Tier finden, egal wo auch immer, so wenden Sie sich bitte an die Ordnungsbehörde, bzw. die nächste Polizeistation. Dort kann man Ihnen mitteilen, welches Tierheim für den jeweiligen Bereich zuständig ist. Manchmal liegt sogar schon eine Vermisstenanzeige vor und das Tier kann seinem rechtlichen Eigentümer zurückgegeben werden, ansonsten lässt die Gemeinde das Fundtier in das Tierheim bringen. Sollte eine Kommune keinen Vertrag mit uns haben, sind wir gezwungen, an den entsprechenden benachbarten Tierschutzverein zu verweisen. In schwierigen Situationen, gerade abends oder am Wochenende, oder wenn das Tier krank oder verletzt ist, bemühen wir uns natürlich trotzdem, auch diesem Tier zu helfen. 27.03.2011
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