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Seit Januar 2012 gibt es eine neuen Hundesteuersatzung

http://www.kiel.de/rathaus/ortsrecht/bekanntmachungen.php?zoom_highlightsub=hundesteuersatzung

  1. Jeder Hundhalter, der in Kiel wohnt und sich jetzt einen Hund aus dem Kieler Tierheim holt, wird für zwei Jahre von der Hundesteuer befreit.
  2. Jeder "gefährliche Hund", der auf Dauer im Tierheim gelebt hat, und an einen Kieler Bürger vermittelt wird, wird bei bestandenem Wesenstest auf den normalen Steuersatz zurückgestuft. Es ist keine Steuerbefreiung möglich. So ergibt sich für einen zukünftigen Halter eine Einsparung von 504 € im Jahr.

Wir freuen uns, dass die Stadt Kiel auf diese Weise den Tierschutzverein unterstützt. Es wird für so manchen zukünftigen Hundehalter ein Anreiz sein, sich zuerst im Tierheim nach einem geeigneten Vierbeiner um zu schauen. Einige Umlandgemeinden überlegen, dem Beispiel der Stadt Kiel zu folgen und eine Steuerbefreiung von Tierheimhunden zu genehmigen. So viele Hunde warten im Tierheim sehnsüchtig auf ein liebevolles Zuhause, warum sollte man nicht ihnen eine Chance geben!

Briefe und Fotos „Ehemaliger“ beweisen immer wieder, welch ein tolles Gespann Mensch und Tierheimhund sein können.

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