Wie kann ich eine gute Tierpension erkennen? 

Wir haben einen Kriterienkatalog für Sie zusammengestellt, mit deren Hilfe Sie eine gutgeführte Tierpension erkennen können.

Kriterienkatalog: Hundepension

  • Für das Führen einer ordnungsgemäßen Hundepension muss eine amtstierärztliche Genehmigung vorliegen.
  • Der Betreiber, bzw. die TierpflegerInnen müssen durch einen Sachkundenachweis §11 TSchG ihre Fachkompetenz nachweisen können. Lassen Sie sich den Nachweis zeigen und stellen Sie gezielt Fragen.
  • Darf die Pension auch unangemeldet vorher besichtigt werden? Wie sieht es mit der Sauberkeit von Futterküche, Räumen, Schlafplätzen, Näpfen und Toiletten aus? Machen die Gäste einen ruhigen und ausgeglichenen Eindruck?
  • Es sollte rund um die Uhr eine tierärztliche Versorgung gewährleistet sein. Lassen Sie sich den  Namen und die Adresse der Tierarztpraxis nennen. Ist es auch möglich, den Tierarzt kommen zu lassen, der Ihrem Hund vertraut ist?
  • Ein gültiger Impfpass und eine frische Parasitenbehandlung  sind Vorraussetzung für die Aufnahme eines Hundes. Es sollte auch nach einer eventuellen Läufigkeit der Hündin gefragt werden. Der Impfpass bleibt in der Pension.
  • Gibt es die Möglichkeit, sozial unverträgliche Hunde einzeln unterzubringen?
  • Gibt es die Möglichkeit, sozial verträgliche Hunde in Gruppenhaltung unterzubringen,  oder ihnen zumindest tagsüber unter Aufsicht für mehrere Stunden Sozialkontakt zu Artgenossen anzubieten?
  • Auslaufflächen müssen ausbruchsicher und hoch genug eingezäunt sein. Wenn es keine Auslaufflächen gibt, sollte der Hund mehrmals am Tag an der Leine ausgeführt werden. Besonderheiten beim Spazierengehen und vertraute Kommandos sind dem Ausführer bekannt.
  • Die Räume sollten hell, sauber und belüftet sein.
  • Liegeplätze, Körbchen und Spielzeug sorgen für eine hundegerechte Unterbringung. Pro Hund sollten eine Futterschale und ein Liegeplatz vorhanden sein. Eventuell dürfen Sie auch Decke oder Körbchen des Hundes mitbringen.
  • Das Futter sollte zweimal am Tag frisch angeboten werden und hochwertig sein. Bei Bedarf wird entsprechendes Diätfutter oder mitgebrachtes Futter verwendet. Frisches Wasser ist stets zur Verfügung. Medikamentengabe ist selbstverständlich.
  • Bei Abgabe des Hundes füllen sie einen schriftlichen Vertrag aus. Geben Sie Ihre Urlaubsadresse und eine Telefonnummer an, sodass Sie stets erreichbar sind. Es wird eine Karteikarte für Ihr Tier angelegt, damit eine Verwechselung auszuschließen ist. (Kennzeichnung?) Auch Charaktereigenschaften und Sondervereinbarungen sind darauf vermerkt. Schön wäre es, wenn eine feste Bezugsperson Ihren Hund versorgen würde.

Kriterienkatalog: Katzenpension

  • Für das Führen einer ordnungsgemäßen Katzenpension muss eine amtstierärztliche Genehmigung vorliegen.
  • Der Betreiber, bzw. die TierpflegerInnen müssen durch einen Sachkundenachweis §11 TSchG ihre Fachkompetenz nachweisen können. Lassen Sie sich den Nachweis zeigen und stellen Sie gezielt Fragen.
  • Darf die Pension auch unangemeldet vorher besichtigt werden? Wie sieht es mit der Sauberkeit von Futterküche, Räumen, Schlafplätzen, Näpfen und Toiletten aus? Machen die Gäste einen ruhigen und ausgeglichenen Eindruck?
  • Es sollte rund um die Uhr eine tierärztliche Versorgung gewährleistet sein.  Lassen Sie sich den  Namen und die Adresse der Tierarztpraxis nennen. Ist es auch möglich, den Tierarzt kommen zu lassen, dem Ihre Katze vertraut ist?
  • Ein gültiger Impfpass, eine frische Parasitenbehandlung und Kastration sind Vorraussetzung für die Aufnahme einer Katze. Der Impfpass bleibt in der Pension.
  • Gibt es die Möglichkeit, sozial unverträgliche Katzen einzeln unterzubringen?
  • Gibt es die Möglichkeit, sozial verträgliche Katzen in Gruppenhaltung unterzubringen, eventuell auch mit einem ausbruchsicheren Freigehege? Eine Katze sollte mindestens 2 qm Fläche zur Verfügung haben, eine Gruppe sollte nicht aus mehr als 5 Tieren bestehen.
  • Die Räume sollten hell, sauber, belüftet und ausbruchsicher sein. (Kippfenster!!)
  • Kratz- und Kletterbäume, Sitzbretter, Spielzeug und Liegeplätze sorgen für eine katzengerechte Unterbringung. Pro Katze sollten eine Futterschale und ein Katzenklo vorhanden sein. Eventuell dürfen Sie auch Decke oder Körbchen der Katze mitbringen.
  • Das Futter sollte zweimal am Tag frisch angeboten werden und hochwertig sein. Bei Bedarf wird entsprechendes Diätfutter oder mitgebrachtes Futter verwendet. Frisches Wasser ist stets zur Verfügung. Medikamentengabe ist selbstverständlich.
  • Bei Abgabe der Katze füllen sie einen schriftlichen Vertrag aus. Geben Sie Ihre Urlaubsadresse und eine Telefonnummer an, sodass Sie stets erreichbar sind. Es wird eine Karteikarte für Ihr Tier angelegt, damit eine Verwechselung auszuschließen ist. (Kennzeichnung?) Auch Charaktereigenschaften und Sondervereinbarungen sind darauf vermerkt. Anhand der Karteikarte ist Ihre Katze für jeden Pensionsmitarbeiter zu identifizieren und es kann so eine gleichmäßige Versorgung gewährleistet sein.

14.08.17

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