Hier ein interessanter Link zum Thema Giftköder, leider immer wieder ein aktuelles Thema.

Giftköder

Tierrecht

Hier ein interessanter Link zum Thema Tierrecht.

Und noch ein Link: 50 Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema Tierschutz und Recht.

Ratgeber

Es gab früher kaum gesetzliche Vorschriften, die die Hundehaltung betrafen. Nur in der Verordnung über das "Halten von Hunden im Freien" von 06.07.1974 wurde festgelegt, wie groß ein Hundezwinger sein muss und welche baulichen Voraussetzungen eingehalten werden müssen. Die Kettenhaltung ist verboten, der Hund darf aber an einer Laufvorrichtung gehalten werden und muss zusätzlich eine Stunde Auslauf erhalten. Seit 01.09.2001 ist die neue Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft getreten.

Hundeverordnung

Weiterlesen: Tierschutz-Hundeverordnung →

Wir möchten Tierhalter, die Unterstützung mit ihren Vierbeiner im Alltag benötigen, mit Menschen zusammenbringen, die ihnen dabei helfen wollen.

KN Artikel Pfotengeher

Und hier geht es zur homepage der Pfotengeher:

Pfotengeher

  • Bislang hatten wir ein Gesetz zur Abwehr von Gefahren, die von Hunden ausgehen, das sogenannte „Gefahrhundegesetz“! Vom 01. Januar 2016 gibt es ein neues Gesetz, das Hundegesetz. Gesetze lesen sich immer schwierig, daher möchten wir Ihnen das Wichtigste hier erläutern.
  • Alle Hundehalter müssen ihren Hund mit einem Chip kennzeichnen und eine Haftpflichtversicherung nachweisen. (Bei der Versicherungspflicht gibt es Ausnahmen)
  • Es gibt keine Rasselisten mehr! Waren vorher bestimmte Hunderassen und deren Mischlinge per se als gefährlich eingestuft, so sind jetzt erst einmal alle Hunde gleich und nicht gefährlich. Die bis 31.12.2015 aufgrund der Rasse eingestuften Hunde werden zum 01.01.2016 zurückgestuft.
  • Wie beim alten Gesetz können Hunde bei bestimmten Vorfällen als gefährlich eingestuft werden. Wenn ein Hund ein Tier beißt oder verletzt, wenn er wildert oder Tiere hetzt, wenn er Menschen in gefahrdrohender Weise anspringt oder beißt. In allen Fällen wird individuell, auch mit Hilfe von Fachleuten, entschieden, ob eine Einstufung vorgenommen wird.
  • Ist ein Hund eingestuft, so muss der Hundehalter eine behördliche Genehmigung haben. Wie beim alten Gesetz: pers. Eignung, polizeiliches Führungszeugnis, Versicherung und Chipkennzeichnung mussen so und so vorhanden sein, Sachkundenachweis bestehend aus einem Theorieteil und Praxisteil (Der Praxisteil ist neu). Der Hund muss einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden (Das blaue Halsband entfällt).
  • Ist ein Hund aufgrund eines Vorfalles eingestuft worden, so kann er 1 Jahr nach Einstufung durch einen Wesenstest nachweisen, dass er durch entsprechende Erziehung nicht mehr gefährlich ist und wird von der maulkorbpflicht befreit. nach einem weiteren Jahr kann die Hund durch eine tierärztliche Begutachtung komplett zurück gestuft werden. Weitere Infos unter Hundegesetz Schleswig-Holstein .
  • Das Hundegesetz ist ein Landesgesetz und gilt in ganz Schleswig-Holstein. Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabegebühr. Die Kommunen müssen jetzt auch den erhöhten Steuersatz für rassebedingt eingestufte Hunde auf den normalen Satz heruntersetzen.
  • Mit Abschaffung der Rasselisten hat Schleswig-Holstein eines der modernsten Hundegesetze in Deutschland. Hoffen wir, dass die Hundehalter sorgfältig und achtsam mit ihren Hunden umgehen, sodass das Gesetz sich bewähren kann.
  • Stand 22.09.17

Weiterlesen: Das Hundegesetz (gültig ab 01.01.2016) →

Der Welpe ist bei Ihnen eingezogen und nun möchten Sie ihm einen guten Start ins Hundeleben ermöglichen. Dazu gehört für Sie auch der Besuch in einer Hundeschule mit Welpenspielgruppe. Welpenspielgruppen haben unter anderem zum Ziel, dem jungen Hund Gelegenheit zu innerartigen Sozialkontakten zu geben, was für seine Wesensentwicklung enorm wichtig ist.

Weiterlesen: Wie finde ich die richtige Welpenspielgruppe? →

Seit einigen Jahren gibt es neue Gesetze für das Halten von Hunden. Fakt ist, dass in vielen Situationen jeder Hund als „Gefährlich“ eingestuft werden kann, in die meisten Situationen schlittert der Hund hinein, weil er nicht erzogen wurde. Er springt Menschen an, er knurrt, schnappt oder beißt, er hetzt oder wildert, …

Weiterlesen: Wie finde ich die richtige Hundeschule? →

Jede unkastrierte weibliche Katze, die zweimal im Jahr Junge zur Welt bringt, kann theoretisch innerhalb von zehn Jahren über 80 Millionen Nachkommen erzeugen. Der unkontrollierte Anstieg der Anzahl unkastrierter Freigänger und verwilderter Katzen sorgt dafür, dass die Tiere oft erkranken, unter Parasiten und Mangelerscheinungen leiden.
Wenn Sie Fragen zur Kastration haben, wenden Sie sich bitte an eine Tierarztpraxis, dort werden Sie kompetent beraten.
Lassen Sie Ihre Katze oder Ihren Kater im Interesse des Tieres und zur Verhinderung einer Vermehrung kastrieren. Helfen Sie bitte mit, andere Katzenhalter von der Notwendigkeit zu überzeugen und unterstützen Sie den Fang und die Kastration von streunenden Katzen durch Spenden an Tierschutzvereine. Bitten Sie den Tierarzt ihr Tier mit einem Chip zu kennzeichnen und lassen Sie dann das Tier bei Tasso oder dem Deutschen Haustierregister registrieren.

Sehen Sie die eingebettete Bilder Galerie online bei:
https://www.tierheim-kiel.de/information/tierhaltung.html#sigProIda05a364014

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