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Hundehaltung in Schleswig-Holstein |
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Tierschutz-Hundeverordnung |
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Es gab früher kaum gesetzliche Vorschriften, die die Hundehaltung betrafen. Nur in der Verordnung über das "Halten von Hunden im Freien" von 06.07.1974 wurde festgelegt, wie groß ein Hundezwinger sein muss und welche baulichen Voraussetzungen eingehalten werden müssen. Die Kettenhaltung ist verboten, der Hund darf aber an einer Laufvorrichtung gehalten werden und muss zusätzlich eine Stunde Auslauf erhalten. Seit 01.09.2001 ist die neue Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft getreten.
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Vorausetzungen für die Haltung von „gefährlichen“ Hunden in Schleswig-Holstein
Gefährliche Hunde
- Pitbullterrier
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
- alle Mischlinge aus den oben genannten Rassen
- alle Hunde nach §3 Absatz 3 Gefahrhundegesetz Schleswig-Holstein
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Wie finde ich die richtige Welpenspielgruppe? |
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Der Welpe ist bei Ihnen eingezogen und nun möchten Sie ihm einen guten Start ins Hundeleben ermöglichen. Dazu gehört für Sie auch der Besuch in einer Hundeschule mit Welpenspielgruppe. Welpenspielgruppen haben unter anderem zum Ziel, dem jungen Hund Gelegenheit zu innerartigen Sozialkontakten zu geben, was für seine Wesensentwicklung enorm wichtig ist.
Sie sollten aber folgende Kriterien beachten, bevor Sie sich für einen Kur entscheiden:
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Wie finde ich die richtige Hundeschule? |
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Seit einigen Jahren gibt es neue Gesetze für das Halten von Hunden, in Schleswig-Holstein zum Beispiel das Gefahrhundegesetz. Fakt ist, dass in vielen Situationen jeder Hund als „Gefährlich“ eingestuft werden kann, in die meisten Situationen schlittert der Hund hinein, weil er nicht erzogen wurde. Er springt Menschen an, er knurrt, schnappt oder beißt, er hetzt oder wildert, …
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Bitte denken Sie zeitig an die Kastration Ihrer Katzen.
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